Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie barrierefrei diese Website ist, was wir dafür tun, wo wir noch nicht so weit sind – und wie Sie uns eine Barriere melden.
Für welche Website diese Erklärung gilt
Diese Erklärung gilt für die Website www.hanseclear.com einschließlich aller Unterseiten. Sie gilt nicht für Inhalte, die auf fremden Websites liegen und auf die wir lediglich verlinken.
Stand der Konformität
Wir haben diese Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Konformitätsstufe AA gebaut. Der maßgebliche europäische Standard EN 301 549 (Fassung 3.2.1) verweist auf WCAG 2.1 AA; Version 2.2 enthält 2.1 vollständig und geht darüber hinaus.
Nach unserer Selbstbewertung ist die Website weitgehend konform mit diesen Anforderungen. „Weitgehend“ heißt: Die Anforderungen sind erfüllt, mit den unten genannten Einschränkungen.
Was wir umgesetzt haben
- Bedienbar ohne Maus. Alle Inhalte und Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar. Das gerade fokussierte Element ist deutlich sichtbar markiert; ein Sprunglink am Seitenanfang führt direkt zum Hauptinhalt.
- Bedienbar ohne JavaScript. Beide Formulare lassen sich absenden, auch wenn im Browser kein JavaScript läuft oder es noch nicht geladen ist. Der Anruf-Link funktioniert in jedem Fall.
- Lesbar bei Vergrößerung. Der Zoom ist nicht gesperrt. Bei 200 % Vergrößerung und auf einem 320 Pixel schmalen Bildschirm bleibt der Inhalt vollständig lesbar, ohne dass Sie seitwärts scrollen müssen.
- Ausreichende Kontraste. Alle Text-Hintergrund- Kombinationen erreichen mindestens 4,5:1, Bedienelemente und Fokusmarkierungen mindestens 3:1. Aktivieren Sie im Betriebssystem „mehr Kontrast“, werden die schwächeren Grautöne zusätzlich angehoben.
- Große Tippflächen. Schaltflächen und Links sind mindestens 44 × 44 Pixel groß, die Hauptaktionen 48 × 48 Pixel.
- Ruhige Darstellung. Es gibt keine automatisch startenden Bildwechsel, keine blinkenden Elemente und kein Autoplay-Video. Haben Sie im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, werden Übergänge abgeschaltet.
- Verständliche Formulare. Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung. Fehler werden im Klartext benannt und mit einem Korrekturvorschlag versehen – nicht nur farblich markiert.
- Vorher-Nachher ohne Ziehen. Der Bildvergleich auf der Referenzseite ist bewusst kein Schieberegler, sondern zeigt beide Bilder nebeneinander. Es gibt damit keine Zieh-Geste, für die eine Alternative nötig wäre.
- Klare Struktur. Überschriften bauen lückenlos aufeinander auf, Seitenbereiche sind als Landmarken ausgezeichnet, und jedes Bild hat einen Alternativtext.
Bekannte Einschränkungen
Die folgenden Punkte sind uns bekannt. Wir nennen sie hier, statt sie zu verschweigen:
- Screenreader-Prüfung nicht abgeschlossen. Automatisierte Prüfwerkzeuge finden erfahrungsgemäß nur einen Teil aller Barrieren. Die Prüfung mit den Sprachausgaben VoiceOver (iOS/macOS), TalkBack (Android) und NVDA (Windows) auf echten Geräten ist begonnen, aber noch nicht für alle Seiten und alle Abläufe abgeschlossen.
- Fachbegriffe. Einzelne Begriffe unserer Branche – etwa „Unterhaltsreinigung“ oder „Glas- und Rahmenreinigung“ – sind nicht überall erklärt. Wir arbeiten daran, sie durchgängig zu erläutern.
- Verlinkte fremde Inhalte. Von der Kontaktseite aus können Sie eine Karten-Anwendung öffnen, um zu uns zu navigieren. Diese Anwendung stammt nicht von uns; auf ihre Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Die vollständige Anschrift und der Weg zu uns stehen deshalb zusätzlich als Text auf der Seite.
- Keine Leichte Sprache, keine Gebärdensprache. Eine Fassung in Leichter Sprache und ein Gebärdensprachvideo gibt es derzeit nicht. Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen alles gern persönlich.
Barriere melden – so erreichen Sie uns
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie nicht bedienen oder nicht lesen konnten? Melden Sie es uns. Wir brauchen dafür kein Formular und keine Fehlerbeschreibung in Fachsprache – ein Satz genügt.
- info@hanseclear.com
- Telefon
- 0176 8800 7522
- Erreichbarkeit
- Mo – Fr: 07:00 – 18:00 Uhr · Sa: 08:00 – 14:00 Uhr
- Post
- Kelloggstraße 40, 22045 Hamburg
Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Können wir eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, sagen wir Ihnen, wie Sie die betroffene Information oder Funktion auf anderem Weg bekommen.
Wenn unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellt
Sind Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden oder erhalten Sie keine, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
- Stelle
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
- Anschrift
- Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg
- Website
- marktueberwachung-barrierefreiheit.de (öffnet in neuem Tab)
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter, die Verbrauchern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten – also etwa mit Online-Buchung, Bestellung oder Bezahlung.
Diese Website ist eine Informationsseite mit Kontaktformular und Telefonnummer; ein Vertrag wird hier nicht geschlossen. Nach überwiegender Auffassung fällt sie damit nicht unter das BFSG. Wir setzen die Anforderungen dennoch um – weil unsere Auftraggeber Barrierefreiheit zunehmend in Ausschreibungen verlangen und weil eine bedienbare Website schlicht die bessere Website ist.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden.
Stand: 13. August 2026