Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen wir Reinigungsleistungen erbringen – einschließlich der drei Garantien, mit denen wir auf dieser Website werben.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen HanseClear Gebäudeservice, Inhaber Albin Kadrija, Kelloggstraße 40, 22045 Hamburg (nachfolgend „wir“) und dem Auftraggeber.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt nicht über das Kontaktformular zustande.
- Der Auftraggeber sendet uns eine unverbindliche Anfrage – über das Formular, telefonisch oder per E-Mail.
- In der Regel besichtigen wir das Objekt. Die Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Wir erstellen ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Turnus und Preis. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage ab Zugang gebunden, sofern darin nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
Was wir schulden, ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und dem darin genannten Leistungsverzeichnis. Angaben auf dieser Website beschreiben unser Leistungsspektrum; sie ersetzen das Leistungsverzeichnis nicht.
Wir setzen eigenes, eingewiesenes Personal ein und benennen dem Auftraggeber eine feste Ansprechperson. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf unserer vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber wirkt mit, indem er
- den Zugang zu den zu reinigenden Flächen zur vereinbarten Zeit sicherstellt,
- Wasser- und Stromanschlüsse unentgeltlich bereitstellt,
- auf Besonderheiten hinweist, die für die Reinigung erheblich sind – etwa empfindliche Oberflächen, Gefahrstoffe oder Sicherheitsbereiche.
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur mit Mehraufwand erbracht werden, können wir den nachgewiesenen Mehraufwand berechnen.
§ 4 Preise und Festpreisgarantie
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Festpreisgarantie: Der im Angebot genannte Preis ist der Preis auf der Rechnung. Für den vereinbarten Leistungsumfang berechnen wir keine Nachforderungen für Arbeitszeit, Reinigungsmittel, Geräte oder Anfahrt.
Die Garantie bezieht sich auf den vereinbarten Leistungsumfang. Leistungen, die der Auftraggeber zusätzlich beauftragt, sowie Mehraufwand nach § 3 werden gesondert vergütet – in beiden Fällen erst nach vorheriger Abstimmung.
Bei Dauerschuldverhältnissen können wir die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen, wenn sich die Kosten für Löhne, Material oder Energie nachweislich verändert haben. Die Anpassung teilen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
§ 5 Abnahme, Mängel und Zufriedenheitsgarantie
Der Auftraggeber prüft die erbrachte Leistung und zeigt Mängel unverzüglich an, bei Dauerschuldverhältnissen spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach dem jeweiligen Einsatz.
Zufriedenheitsgarantie: Stimmt ein Ergebnis nicht, bessern wir innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Meldung kostenlos nach. Wir verlangen dafür weder einen Nachweis noch ein ausgefülltes Formular; eine Meldung per Telefon oder E-Mail genügt.
Die Frist von 24 Stunden gilt für Werktage. Ist die Nachbesserung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht innerhalb dieser Frist möglich – etwa weil das Objekt nicht zugänglich ist –, beginnt sie mit dem Wegfall des Hindernisses.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Zufriedenheitsgarantie tritt neben sie und schränkt sie nicht ein.
§ 6 Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen rechnen wir monatlich zum Monatsende ab.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Haftung und Versicherung
Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden an Eigentum des Auftraggebers ab, die wir bei der Leistungserbringung verursachen. Einen Versicherungsnachweis legen wir dem Angebot auf Wunsch bei.
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schäden meldet der Auftraggeber unverzüglich, damit wir sie dokumentieren und der Versicherung anzeigen können.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Leistungen – etwa eine Grundreinigung oder eine Bauendreinigung – enden mit ihrer Erbringung.
Dauerschuldverhältnisse laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Beide Seiten können sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungen in Verzug ist.
§ 9 Datenschutz und Verschwiegenheit
Wir verpflichten unsere Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit über alle Umstände, die ihnen bei der Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers bekannt werden. Diese Pflicht besteht nach Ende des Vertrags fort.
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 25. September 2026